1. Vorgehen nach Bescheidlage
2. Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung
3. Informationen für Gerichtsverfahren
4. Taskira-Beschaffung
5. Abschiebungen
6. Wohnungssuche
7. Wichtige Links zu Beratungsmaterialien
8. Infos zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (ChAR) NEU
Zunächst hier als PDF ein sehr ausführliches und hilfreiches Skript zur Rechtsberatung im Asylverfahren von den Refugee Law Clinics.
Vorgehen nach Bescheidlage (hier auch als Organigramm)
Noch keine Ablehnung vom Bamf
⇒ möglichst schnell Ausbildung finden und um Taskira kümmern
⇒ Ausbildungsvertrag vom Ausbilder und der Kammer unterschreiben lassen
⇒ um Ausbildungserlaubnis bemühen
Negativer Bescheid kommt
⇒ gegen den Bescheid klagen
⇒ Klage positiv ⇒ alles OK
⇒ Klage negativ
1. Möglichkeit: Antrag auf Zulassung der Berufung (um Zeit für die Taskirabeschaffung zu bekommen, falls diese noch nicht da ist.; Wenn alles da ist, weiter zu Möglichkeit 2
2. Möglichkeit: Asylverfahren ist negativ abgeschlossen
⇒ Ausbildungsduldung beantragen: Voraussetzungen: keine Vorstrafen, Taskira, negativ abgeschlossenes Asylverfahren; Ausbildung ist angetreten oder Ausbildungsvertrag (Ausbildung beginnt in max. 6 Monaten), nachweisbare Integrationsleistungen)
Auch wenn ein negativer Bescheid vom Bamf vor dem Ausbildungsvertrag kommt:
- gegen Bescheid klagen
- einen Ausbilder finden, der den Vertrag unterschreibt und bereit ist, auf den Lehrling zu warten (Mangelberuf!)
- Vertrag unterschreiben und zur Kammer
- mit dem Vertrag eine Ausbildungserlaubnis beantragen
- Verweigerung der Ausbildung schriftlich geben lassen und auch dagegen klagen (das sind 2 ganz verschiedene Baustellen!)
- Parallel um Taskira bemühen
- Integrationsleistungen dokumentieren
- Wenn beide Klagen negativ sind, Ausbildungsduldung beantragen
- Auch gegen die Verweigerung der Ausbildungsduldung kann geklagt werden
Von der Duldung zum Bleiberecht
Es gibt auch die Möglichkeit für langjährig geduldete Jugendliche und Erwachsene ein Bleiberecht zu erwirken. Diese PDF zeigt die Bedingungen: FiBA2-IvAF BleiberechtInfografik §25a+25b 2018
Informationen für Gerichtsverfahren
Vorbereitung mit dem Jugendlichen
- dem Betroffenen den Ablauf des Verfahrens schildern; eventuell davor mit ihm eine Verhandlung besuchen
- bei Krankheit muss er ein Attest vorlegen (dem Gericht und Anwalt) (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!!!) und ein Vertagungsantrag muss gestellt werden
- Idealfall: der beauftragter Rechtsanwalt und Betreuer arbeiten eng zusammen:
- genaues besprechen des Anhörungsprotokolls und der Klagebegründung; Die Anhörung kann noch einmal wiederholt, protokoliert und evtl. als weiteres Beweismittel vorgelegt werden
- Jugendliche sollte auch die Ablehnungsbegründung genau kennen
- Abgleich und Klärung von Ungereimtheiten; chronologische Sortierung aller Geschehnisse; genaue Zeitangaben müssen geliefert werden können (eigene Zeitrechnung des Betroffenen möglich, aber wenn dann dabei bleiben und nicht wechseln) oder es muss geschildert werden können wie das Wetter/die Gegebenheiten zu diesem Zeitpunkt waren
- Zu jeder Schilderung muss der Betroffene genaue Details bieten können; z.B. wo er in dem Moment gestanden ist, wer anwesend war, etc.
- Situation so schildern, dass die persönliche Bertroffenheit/Gefahr klar wird; nicht verallgemeinernd darstellen; der Richter soll merken, dass der Betroffene die Situationen wirklich erlebt hat
- allgemeinpolitische Situation relativ unwichtig; nur Gründe nennen wo dem Betroffenen bereits etwas zugestoßen ist oder er konkret gefährdet wäre, dass etwas passiert
- bei exilpolitisch Verfolgten: Aufstellung einer Liste der Aktionen des Betroffenen (Ort, Datum, Thema)
- nicht unter Zeitdruck setzen lassen; Zeit für Aussagen nehmen; bei schwierigen Momenten um Pause bitten
- Klärung wer bei der Verhandlung anwesend sein soll/darf
Sonstige Vorbereitungen:
- Klären, ob noch Beweisanträge eingebracht werden können
- Überlegung, ob der Fall in der Presse öffentlich gemacht werden soll
- Attest einholen, falls in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung;
Folgen bei Nichtbehandlung darstellen (sowohl durch betroffenen als auch durch Dokumente, Arztberichte) - Überlegung ob ein Zeuge zur Verfügung steht, z.B. behandelnder Arzt oder Psychotherapeut; den Anwalt bitten einen Antrag zu stellen, dass der Zeuge verhört werden darf oder Bekannter, der die gleiche Geschichte erlebt hat; Namen und Kontaktdaten einholen und Inhalte der möglichen Zeugenaussage prüfen
Ablauf:
- Verhandlung ist öffentlich, d.h. In der Regel kann jeder daran teilnehmen
- anwesend: rechts auf der Bank: angeklagter, Anwalt und Dolmetscher; vorne Richter; daneben Urkundsbeamter (Protokollierer)
- Richter eröffnet die Verhandlung und stellt fest wer an- und wer abwesend ist; Beeidigung des Dolmetschers
- Mögliche Zeugen müssen den Raum verlassen
- Richter trägt Sachbericht vor (wesentlicher Inhalt der Akten)
- Befragung des Asylbewerbers durch den Richter: allgemeine Fragen z.B. Frage über Ausreise und sehr konkrete Fragen
- Anwalt muss von seinem Fragerecht Gebrauch machen dürfen (kann gleich passieren, kann aber auch erst am Ende möglich sein)
- alles wird übersetzt und protokolliert: wichtig: genau auf das Protokoll hören
- Zeugenbefragung
- Nach der Befragung können gegebenenfalls Beweisanträge gestellt werden: Der Richter muss solche unbedingt gestellten Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung bescheiden: hierfür wird Verhandlung unterbrochen und er zieht sich zurück, um seine Entscheidung zu treffen; bei Ablehnung des Beweisantrags folgt event. Sog. Gegenvorstellung durch den Anwalt; wird dem Beweisantrag stattgegeben erfolgt die Beweisaufnahme; kann diese nicht gleich in der Verhandlung z.B. durch Vernehmung des anwesenden Zeugen, wird die Verhandlung vertagt
- Richter muss klarmachen welche Akten etc. er für seine Entscheidung verwendet
- Erörterung des Verfahrens in rechtl. Und tatsächlicher Hinsicht
- Nennung der Anträge des Klägers und Angeklagten
- Schließen der Verhandlung
- Entweder direktes Urteil oder Verkündigungstermin innerhalb der nächsten zwei Wochen, meist am gleichen oder nächsten Tag
Was ist bei negativem Ergebnis möglich:
- wenn in Ausbildung, sofort Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, falls Pass nicht vorhanden mit reinschreiben, dass Pass beschafft wird
- Wenn alle Dokumente für die Ausbildungsduldung da sind, das Urteil akzeptieren. Das Asylverfahren ist damit negativ abgeschlossen. Eine Ausbildungsduldung kann beantragt werden
- wenn nicht: mit Anwalt klären, ob Antrag auf Zulassung der Berufung oder Asylfolgeantrag gestellt wird
Hier noch ein wichtiger Link zur Taskira-Beschaffung, der auch eine eventuelle Möglichkeit einer Tazkirabeschaffung ohne Angehörige beschreibt:
Abschiebungen nach Afghanistan – Information und Warnhinweise (PDF)
Abschiebungen verhindern – Anleitung zum Ungehorsam / taz
Internetadressen für die Wohnungssuche:
- https://www.facebook.com/groups/regensburg.wohnung/ (Facebook-Gruppe für Wohnungen/WGs)
- https://www.facebook.com/groups/1608008769483465/ (weitere Wohnungen/WG-Gruppe)
- http://www.wg-gesucht.de/wg-zimmer-in-Regensburg.111.0.1.0.html (sehr praktisch für WG-Suche)
- https://www.immobilienscout24.de/wohnen/bayern,regensburg/mietwohnungen.html („normale“ Inserate, oft über Maklerbüros. Aber es gibt immer wieder gute Angebote)
- http://www.wochenblatt.de/anzeigen/anonza/immobilien/ (Zeitung mit vielen Wohnungsanzeigen, die es im Internet nicht gibt)
- http://www.mittelbayerische-immobilien.de/?s=38EAFC12-A880-6B3F-CEDBDF5EF45C68A6&cid=33 (auch eine Zeitung)
Ansonsten gibt es noch diese Gruppen für Hilfe:
- https://www.facebook.com/WIRHIDI/ („Wir helfen dir,“ eine Gruppe von Flüchtlingen für Flüchtlinge)
- https://www.facebook.com/groups/refugees.welcome.regensburg/ (Eine Gruppe von Regensburgern, die sich für Flüchtlinge einsetzen)
Wichtiger Link zu Beratungsmaterialien
http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beratungshilfen-kanzlei-haubner-schank.html
Aktueller Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank u. A. zum Thema Beschäftigungserlaubnisse
http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/PDF-Dokumente/Beratungsmaterialien/Newsletter%20Haubner%20u.%20Schank%20Jan.2018.pdf
Infos zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (ChAR)
Nach dem am 31.3.2022 in Kraft getretenen Chancen-Aufenthaltsrecht können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, u.a. die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht erheblich straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, profitieren davon. (Quelle: BMI)
Hilfreiche Links:
Information der Stadt München
Hinweisblatt zum Chancenaufenthalt des Münchner Flüchtlingsrat
Checkliste für die Beratungspraxis zu § 104c AufenthG der Diakonie Deutschland